(Gastbeitrag von Herrn Ralf Lehmann, dem Datenschutzbeauftragten der Universität des Saarlandes.)
Auf Grund mehrerer Vorfälle in der jüngsten Zeit möchten wir auf die Beachtung der rechtlichen Anforderungen bei der Erstellung von Webseiten auf Servern der Universität des Saarlandes hinweisen.
Gegenstand verschiedener Anfragen war die Einstellung von fremden Inhalten in die Webangebote der Universität, ohne über die erforderlichen Nutzungsrechte an diesen Inhalten zu verfügen. Dabei handelte es sich insbesondere um die Verwendung von eingescannten oder kopierten Kartenausschnitten, die als Anfahrtsbeschreibung oder Stadtplan in Internetangebote eingefügt wurden.
Grundsätzlich ist die Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Werke ein ausschließlich dem Urheber zustehendes Recht, über das nur dieser frei verfügen kann. Auch Stadtpläne oder Fotografien sind als Werke i.S.d. Urheberrechts anzusehen und genießen daher den gesetzlichen Schutz. Die Nutzung fremder Werke bedarf der Einräumung eines Nutzungsrechts durch den Urheber oder von ihm beauftragter Stellen (Lizenz, Nutzungsrechterteilung). Unberechtigte Nutzungen führen zu Rechtsverletzungen, die einen Schadenersatzanspruch des Urhebers begründen. Neben der Zahlung des Schadenersatzes kommt auf den Verletzer des Urheberrechts auch die Übernahme der für die Rechtsverfolgung notwendigen Kosten (Anwaltsgebühren) zu.
Ich bitte daher alle Verantwortlichen für die Webseiten der Institutionen und Einrichtungen der Universität des Saarlandes, die eigenen Webseiten auf Inhalte zu überprüfen, für die kein Nutzungsrecht besteht. Dabei ist auch auf ältere Webseiten zu achten, wie Unterseiten zu in der Vergangenheit durchgeführten Veranstaltungen, Kongressen, Seminaren u.ä.. Gerade bei diesen Webseiten wurden in der Vergangenheit Kartenausschnitte als Anfahrtsskizze oder Lageplan verwendet. Findige Anwälte haben die Abmahnung solcher Rechtsverstöße als Einnahmequelle erkannt und durchsuchen mit Suchmaschinen auch die "tiefer" liegenden Unterseiten der Webangebote, die möglicherweise über normale Links gar nicht mehr erreichbar sind. Deshalb sind gerade ältere Webauftritte, die möglicherweise wegen des fehlenden aktuellen Bezugs in Vergessenheit geraten sind, ein haftungsrechtliches Risiko.
Bei Fragen zur Zulässigkeit von Materialien in Webangeboten können Sie sich in Zweifelsfragen an die Rechtsabteilung der Universität des Saarlandes wenden:
Ansprechpartner:
Ralf Lehmann
Telefon: 0681/302-2813
E-Mail: r.lehmann@univw.uni-saarland.de
Microsoft hat das Service Pack 3 (SP3) für Office 2003 veröffentlicht. Es beinhaltet u. a. alle Updates des SP1 und SP2 und bringt neben verbesserter Kompatibilität und Interoperabilität von Office 2003 mit neuen Produkten (wie z. B. Windows Vista, Office 2007 und Internet Explorer 7) wichtige, sicherheitsrelevante Updates mit.
Downloadmöglichkeiten:
Auch für StarOffice ist ein neues Update-Paket verfügbar. Update 8 schließt - wie schon die Vorgängerversionen - einige kleinere Sicherheitslücken des Programms und beseitigt die seit dem letzten Update bekanntgewordenen Fehler. Das Update-Paket beinhaltet alle früher schon veröffentlichten Updates.
Sie können das Update über die Webseiten von Sun herunterladen (wofür allerdings ein etwas umständlicher Login-Prozess erforderlich ist), oder von den Patch-Seiten des Rechenzentrums:
Sowohl in der Windows-, als auch in der Linux-Version haben wir das Update-Paket bereit gestellt.
Installation unter Windows: Nach Entpacken der heruntergeladenen Datei finden Sie einen neuen Ordner mit Namen "120187-11", darin das Programm "so-8-pp8-bin-windows.exe". Dieses rufen Sie auf, um den Updateprozess zu starten. Die neu angelegten Ordner können Sie nach erfolgtem Update wieder löschen.
Installation unter Linux: Auch hier ist das Archiv zunächst zu entpacken. Das darin enthaltene Skript "setup" installiert das Update.
Alle drei Monate wird jeder Inhaber von RZ-Kennungen dazu aufgefordert, sein Passwort zu ändern. Dies ist aus sicherheitstechnischen Gründen erforderlich.
Bei einigen Anwendern kommt es jedoch immer wieder zu Verwirrungen darüber, wie sich so eine Passwortänderung eigentlich auswirkt.
Zunächst einmal wird das Passwort in unserem zentralen Verzeichnisdienst geändert. Bei einer Anmeldung an einem unserer Zentralcomputer wird nun das eingegebene Passwort mit dem im Verzeichnisdienst
gespeicherten verglichen. Ist es korrekt, wird die Anmeldung freigegeben.
Dieser Mechanismus funktioniert an einer ganzen Reihe von Computersystemen bzw. bei deren Nutzung:
Es können jedoch nicht ALLE Passworte mit diesem Verzeichnisdienst synchronisiert werden - insbesondere sind dies:
Im besten Fall wird die Eingabe des neuen Passwortes angefordert. Geschieht dies nicht, muss das gespeicherte Passwort gelöscht werden - wie das geht, ist von Mailprogramm zu Mailprogramm
unterschiedlich: wir beraten Sie gerne.
Glauben Sie manchmal, dass Ihr Computer vom Teufel besessen sei?
Wundern Sie sich manchmal über die merkwürdigen Dinge, die Computer-Administratoren sagen? Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie sich auf der Website "Computer Stupidities" darüber informieren, wie es Anwendern geht, die solche Gefühle entwickeln (in englischer Sprache):
wenden Sie sich bitte an den
IT-Service-Desk