Neuer Apple-Rahmenvertrag

Gastbeitrag der Zentralen Beschaffung, Sachgruppe 4 -  IT-Beschaffung und Telekommunikation (SG 4)

Seit dem 1.9.2014 ist es der Universität des Saarlandes möglich, zusammen mit 21 anderen Hochschulen aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland, Geräte und Zubehör der Firma Apple zu besonderen Konditionen zu beziehen. Die jeweils aktuellen Gerätegenerationen können nun sehr preiswert eingekauft werden.

Der Rahmenvertrag ist so gestaltet, dass die Rabatte auf die jeweiligen Netto-Listenpreise von Apple gewährt werden, sowohl für Standardausstattungen, als auch auf Sonderkonfigurationen. Die Rabatte sind abhängig von Gerätetyp und Ausstattung, so dass hier keine verbindliche Angabe zu einzelnen Gerätekonfigurationen gemacht werden kann. Nachfolgend aber ein grober Rahmen über die Rabattsätze:

  • iMac, MacBook Pro, MacBook Air, MacPro, Thunderbold Displays: ca. 20-25%.
  • MacMini, iPad Air, iPad Mini: ca. 9%-15%
  • Apple Care Protection Plan: ca. 50% (!)
  • Zubehör zu o. g. Geräten: ca. 30%
  • Software wird nach Beschaffungsumfang auf Anfrage rabattiert

Wie gehen Sie vor, um ein Gerät, Zubehör etc. aus dem Rahmenvertrag zu bestellen?

  • Gehen Sie zu dem offiziellen Webshop der Fa. Apple und konfigurieren Sie Ihr gewünschtes Gerät.
  • Drucken Sie die komplette Konfiguration aus und senden Sie diese zusammen mit dem Beschaffungsantrag an die Zentrale Beschaffung (per Hauspost oder per Fax).
  • Alternativ können Sie auch eine PDF-Datei erstellen und diese zusammen mit dem unterschriebenen Beschaffungsantrag per E-Mail senden.
  • SG 4 kann innerhalb eines speziellen Web-Shops das Gerät bestellen. Dies beschleunigt die Beschaffung, da die Bestellung direkt bei dem Distributor eingestellt wird.

Darüber hinaus erübrigt sich zukünftig die Einholung von Vergleichsangeboten, wenn über diesen Rahmenvertrag beschafft wird.

Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten, wobei die Abwicklung über die Fa. Rednet AG erfolgt, die bereits für die Rahmenverträge zu Servern, Notebooks und Druckern als Partner zur Verfügung steht.

Universitätsseitig erfolgt die Betreuung des Rahmenvertrags ausschließlich durch die zentrale Beschaffung. Bitte sehen Sie von eigenständigen Angebotsanfragen bei der Fa. Rednet ab.

Auch für Apple-Geräte bietet die Fa. Rednet zusätzliche, besonders günstige Wartungspauschalen. Diese Wartungspauschalen können auch alternativ zu einem Apple Care Protection Plan oder im Anschluss an einen solchen abgeschlossen werden.

WICHTIGER HINWEIS: Bedenken Sie bei der Konfiguration und der Bestellung bitte sehr sorgfältig nachfolgende Punkte:

  • Sogenannte CTO-Geräte, also Geräte die speziell nach ihrem Wunsch konfiguriert sind, sind vom Umtausch ausgeschlossen! Apple betreibt hier leider eine sehr rigorose Politik ohne Kulanz!
  • Die UdS wird als gewerblicher Kunde behandelt, d.h. für uns gilt nicht das 14-tägige Rücktrittsrecht nach dem Fernabsatzgesetz.
  • Als gewerblicher Kunde haben wir keinen Anspruch auf eine zweijährige Garantie (Apple bietet von Hause aus nur 1 Jahr!). Der Abschluss eines Servicevertrags ist daher unbedingt zu empfehlen.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der SG 4 gerne per E-Mail unter it-einkauf(at)univw.uni-saarland.de oder telefonisch unter der UdS-Durchwahl -70466 zur Verfügung.

Neuer Beschaffungsantrag für IT-Ausstattung

Gastbeitrag der Zentralen Beschaffung, Sachgruppe 4 -  IT-Beschaffung und Telekommunikation (SG 4)

Die Einführung eines weiteren Rahmenvertrags möchten wir gleichzeitig nutzen, um unser Formularwesen etwas zu vereinfachen.

Für die Beschaffung von IT-Ausstattung möchten wir Sie bitten, ab dem 1.10.2014 nur noch das neue, einseitige, Formular zu nutzen. Bei der Erstellung wurde besonderer Wert darauf gelegt, die notwendigen Angaben auf das Minimum zu reduzieren. Wir möchten Sie bitten, diese so vollständig wie möglich auszufüllen. Neu ist insbesondere das Feld "E", wie "E-Mail". Dieses auszufüllen, kann die Bearbeitung, insbesondere die Software-Bestückung, deutlich beschleunigen.

Das Formular kann interaktiv im Adobe Reader ausgefüllt werden, die Eingabefelder sind – soweit nicht ohnehin selbsterklärend – mit einer "Mouse-over"-Hilfefunktion versehen. Das heißt, wenn Sie mit dem Mauscursor darüber stehen bleiben, wird angezeigt, was in das entsprechende Feld eingetragen werden soll.

Das Formular wird ab dem 1.10.2014 auf den Webseiten der UdS-Verwaltung zur Verfügung stehen. (Links veraltet)

Schutz vor manipulierten USB-Geräten

In letzter Zeit tauchen vereinzelt USB-Sticks auf, die derart manipuliert sind, dass sie dem PC vorgaukeln, eine Tastatur zu sein, und dazu genutzt werden können, das Gerät mit Falscheingaben derart zu beeinflussen, dass Daten abgesaugt werden oder Schadsoftware installiert werden kann.

Um sich hiervor zu schützen, gibt es von G Data ein kostenloses Tool, das in den Windows-Mechanismus zur Tastaturerkennung eingreift und den Anwender fragt, ob er eine neu entdeckte Tastatur - ob echt oder vorgetäuscht - als Eingabegerät akzeptieren will. Tut er dies, wird das entsprechende Gerät vermerkt und in Zukunft nicht mehr abgefragt.

Sinnvoll ist dieses Tool insbesondere an solchen Geräten, an denen oft wechselnde USB-Sticks verwendet werden, wie Pool-Rechnern oder PCs an Messgeräten.

Neue Version "Fall 2014" von LabVIEW verfügbar

In den letzten Tagen haben wir von der Firma National Instruments im Rahmen unserer Academic Site License ein Update auf die neue LabVIEW-Version "Fall 2014" erhalten.

Da die Software inzwischen von 35 Lehrstühlen und Arbeitsgruppen genutzt wird, können wir nicht jede Einrichtung mit einen Satz Installationsmedien versorgen. Wie gewohnt finden Sie jedoch die ISO-Images der DVDs (Double Layer) auf unseren Servern. (Link veraltet)

Beachten Sie bitte, dass der Download nur innerhalb des Campus-Netzes der Universität möglich ist. Sie erfahren auf dieser Seite auch, wie Sie sich als "neuer" LabVIEW-Nutzer an der  Academic Site License beteiligen können.

Zehn Jahre Open Source-DVD – nun in der 37. Ausgabe

Beim Erwerb neuer Hardware wird nicht selten vergessen, dass auch für die gewünschte Software finanzielle Mittel einzuplanen sind - und zwar in Form von Lizenzkosten. Trotz günstiger Konditionen über unsere Campus- und Volumenlizenzen stellt dieser Betrag eine nicht unerhebliche Größe dar, je nach Anforderung und Wunsch.

Dabei wäre für viele alltägliche Aufgaben am PC auch sogenannte freie Software bestens geeignet. Ein prominentes Beispiel dieser Gattung ist LibreOffice/OpenOffice als Ersatz für das weit verbreitete, aber kostenpflichtige Office-Paket von Microsoft. Immer mehr Einrichtungen unserer Universität entdecken die Vorteile dieser Programmsammlung, schätzen deren vielseitige (und in jedem Fall legale)  Einsatzmöglichkeiten, das gut dokumentierte Datenformat und vor allem die solide Qualität.

Freie Software findet man aber nicht nur im Office-Bereich. Etliche Mitarbeiter und Studierende verwenden zum Surfen im Internet Firefox, verwalten ihre E-Mails mit Thunderbird und bearbeiten vielleicht digitale Bilder mit Gimp. Die Liste der Beispiele ließe sich beliebig fortsetzen. Für nahezu alle Anwendungsbereiche steht irgendwo auch kostenfrei nutzbare Software zur Verfügung.

Oft wird der Begriff OpenSource synonym für freie Software verwendet, obwohl sich beide Sachverhalte nicht notwendigerweise bedingen. Arbeiten Sie zum Beispiel mit dem Acrobat Reader von Adobe, so handelt es sich auch um freie Software. Gemeint ist hier aber lediglich ein kostenloses Nutzungsrecht. Im Unterschied zu OpenSource-Produkten bekommen Sie den Quellcode nicht zu sehen. Der Begriff "OpenSource" steht also für eine Weitergabeform, während "frei" etwas mit der Software-Lizenz zu tun hat.

Bei Software handelt es sich in der Regel immer um geistiges Eigentum, dessen Besitzer durch Vergabe von Lizenzen die Verwendungsart bestimmen kann. Auch quelloffene Produkte (OpenSource) unterliegen Lizenzbestimmungen. Meist kommen für diesen Zweck die GNU Public License (GPL) und deren Derivate zur Anwendung. Im Gegensatz zu Lizenzbedingungen kommerzieller Software-Produzenten werden hier jedoch nicht Verwendungsbeschränkungen definiert, sondern durch die GPL dafür gesorgt, dass gerade keine(!) Barrieren existieren und die Software nach Belieben genutzt, ja sogar den eigenen Bedürfnissen angepasst werden darf. Das ist ein prinzipieller Unterschied. Wer sich mehr für das Thema GPL interessiert bekommt an dieser Stelle viel Lesestoff.

Da hinter freier, insbesondere im Quellcode verfügbarer Software, zunächst einmal kein Geschäftsmodell steht, wird man auch nicht mit übermäßig viel Werbung dafür bombardiert. Das klingt positiv, heißt aber im Umkehrschluss: Im Bedarfsfall muss der Nutzer erstmal wissen, dass es zu einem Anwendungsgebiet gute, frei nutzbare Software gibt und über welche Webseite man diese beziehen kann. Genau hierbei will das Projekt OpenSource-DVD helfen.

Auf der randvollen (derzeit 7,7 GByte), als ISO-Image kopierbaren DVD befinden sich ca. 550 ausgesuchte und getestete quelloffene Programme, die nahezu alle IT-Bereiche für den einzelnen Anwender abdecken. Jede Software wird mit einer kurzen Beschreibung erläutert, ein Link führt zur entsprechenden Seite des Projektes.

Allen Neugierigen wünschen wir viel Spaß beim Stöbern und ausprobieren – es lohnt sich.

Bei Fragen und Problemen

wenden Sie sich bitte an den
IT-Service-Desk