Der Fileservice des Hochschul-IT-Zentrums wurde neu organisiert und auf eine modernere Softwareplattform gehoben. Der lange Jahre im Einsatz gewesene Novell Fileservice wurde durch eine Lösung auf Microsoft-Basis ersetzt.
Das HIZ bietet nun drei sich einander ergänzende Dienste an:
1. hizFS (HIZ FileService)
Hierüber werden Gruppenlaufwerke angeboten, die von mehreren Personen einer Arbeitsgruppe gemeinsam genutzt werden können. Der Zugriff ist innerhalb der Hochschulnetze und via VPN möglich.
Die Anbindung der Gruppenlaufwerke erfolgt über die Windows-eigenen Verbindungstechniken via SMB/CIFS. Natürlich ist auch die Nutzung mit Linux- und MacOS-Rechnern möglich.
Die Daten, die auf den Gruppenlaufwerken gespeichert sind, werden auf HIZ-eigenen Backupgeräten gesichert. Die Datenspeicherung selbst erfolgt ebenfalls auf Geräten des HIZ.
Bis zu einem Datenvolumen von 100 GByte ist dieser Dienst von (fast) allen Einrichtungen der vom HIZ betreuten Hochschulen nutzbar, 1 TByte weiterer Speicher kostet 10,- € pro Monat.
(Ausgenommen sind derzeit die Verwaltungen der htw saar und der UdS, sowie die sozialwissenschaftliche Fakultät der htw, da für diese eigene File Services angeboten werden.)
2. hizCloud
Die hizCloud stellt sowohl einen Personen- als auch Arbeitsgruppen-bezogenen Netzwerkspeicher für Beschäftigte der saarländischen Hochschulen bereit. Der Zugriff kann über ein Client-Programm (NextCloud) oder über eine Weboberflächeerfolgen, und zwar weltweit ohne Zugriffsbeschränkungen.
Die abgelegten Daten liegen auf Servern des HIZ und werden ebenso auf HIZ-eigenen Backupgeräten gesichert.
Wie bei ähnlichen Diensten in der großen weiten Welt können über die hizCloud Dateien auch mit Dritten geteilt werden, z. B. wenn sie zu groß für den E-Mail-Versand sind.
Die Grunddienste sind kostenlos: 50 GByte pro Person und 100 GByte pro Arbeitsgruppe. Arbeitsgruppen-bezogener Speicher kann - wie auch beim hizFS - erweitert werden zum Preis von 10,- € pro Monat für 1 TByte.
3. Microsoft Sharepoint / Onedrive [nur UdS!]
Der zwischen der Universität des Saarlandes und Microsoft abgeschlossene Lizenzvertrag beinhaltet auch Speicherplatz in der Microsoft Cloud, und zwar 1 TByte pro Person in OneDrive und bis zu 25 TByte pro angelegtem Team in SharePoint.
OneDrive dient dabei als persönlicher Speicher, wobei auch hier Freigabelinks erzeugt werden können. In MS Teams-Chats geteilte Dateien werden z. B. über Freigabelinks von OneDrive geteilt, diese finden sich dann im Verzeichnis Chatdateien. Weitere Features sind die Möglichkeit, bis zu 2 Wochen alte Versionen der Dateien wiederherzustellen und gemeinsam an Office 365-Dokumenten zu arbeiten. Eine SharePoint-Seite wird automatisch bei Erstellen eines Teams in MS Teams angelegt und dient als gemeinsamer Dateiablageort. Dabei können auch detaillierte Zugriffsrechte erstellt werden. Teile der SharePoint-Verzeichnisse können auch in OneDrive gespiegelt werden, um eine direkte Verfügbarkeit auf dem lokalen PC zu ermöglichen.
Der Zugriff auf die Dateien erfolgt entweder über eine Weboberfläche, das Einbinden von OneDrive in den Windows Explorer oder für SharePoint auch über MS Teams. Dabei kann man wählen, ob die Dateien auch lokal vorgehalten werden sollen oder nur der Verzeichnisbaum und die Dateinamen angezeigt und bei Nutzung aus der Cloud geladen werden sollen.
Die Webseiten zu unseren Fileservice-Diensten befinden sich gerade in Bearbeitung, werden aber in Kürze aktuell zur Verfügung stehen.
Der Mangel an öffentlichen IPv4-Adressen macht auch vor der htw saar nicht halt, vielmehr äußert sich dieser immer stärker und einige Projekte der Hochschule sind nur noch schwierig zu
realisieren. Die bisherige Vergabe dieser Adressen führte leider zu großem Verschnitt - manche reservierte Netzwerkbereiche sind nur zu geringem Teil genutzt, manche würden überquellen (wenn dies denn möglich wäre).
Wir sind daher gehalten, das Adressschema an der htw saar neu zu organisieren. Grundprinzip soll hierbei sein, dass nur solche Geräte öffentliche Adressen nutzen sollen, die auch Dienste außerhalb der Hochschule anbieten müssen.
Für alle anderen Geräte sollen private IP-Adressen genutzt werden, die - zunächst - nur innerhalb der htw saar bekannt sind.
Dies klingt nach einer massiven Einschränkung, bietet nach unserem Konzept aber auch einige Vorteile:
1) DHCP
In den neuen privaten Netzen bieten wir einen flächendeckenden DHCP-Dienst an, das heißt, angeschlossene Netzwerkgeräte bekommen automatisch eine IP-Adresse zugewiesen, die händische Vergabe von Adressen samt Organisation mit Excel-Tabellen kann entfallen.
Geräte, die immer gleich angesprochen werden müssen, wie z.B. lokale Server oder Drucker, erhalten natürlich feste Adressen.
2) Freier Zugang ins Internet
Obwohl die Geräte, wie Arbeitsplatz-PCs, eine lokale Adresse haben, erhalten sie freien Zugang zum Internet. Es muss nicht, wie bisher, ein WWW-Proxy eingetragen werden und auch die Nutzbarkeit von Multimedia- und Konferenzdiensten, wie Teams oder Big Blue Button, wird erleichtert.
3) VPN-Zugang zum lokalen Netzwerk
Für Home Office-Nutzer oder Administratoren, die gerade nicht vor Ort sind, können persönliche IP-Adressen für den VPN-Zugang eingerichtet werden. Nach Anmeldung an den VPN-Servern des HIZ ist damit der Zugang zum Lehrstuhlnetz möglich, egal, wo man sich befindet. Der Datenverkehr läuft dabei verschlüsselt und damit abhörsicher.
Das HIZ wird sich an die einzelnen Einrichtungen der htw saar, welche öffentliche IP-Adressen nutzt, wenden, um ein individuelles Konzept zur Adress-Migration zu erstellen - natürlich helfen wir nicht nur mit Rat, sondern auch Tat dabei.
Wer von sich aus einen Termin vereinbaren will, ist natürlich herzlich willkommen!
Das seit Oktober 2021 verfügbare neue Windows 11 steht auch im Rahmen der Microsoft EES-Campusverträge von UdS und htw saar (EES = Enrollment for Education Solutions) zur Verfügung. Möglich wird dies durch die sog. Software Assurance, die bei allen Produkten im Vertragsportfolio enthalten ist. Sie erlaubt u. a. den Einsatz der jeweils aktuellen Version eines bestimmten Softwareprodukts.
Wie sieht die Nutzung lizenzrechtlich aus? Welche Voraussetzung müssen erfüllt sein und welche Restriktionen verordnet Microsoft?
Zunächst eines vorweg: Alle Volumenlizenzverträge von Microsoft - so auch unser EES-Vertrag - enthalten lediglich Windows-Upgrade-Versionen. Der Einsatz erfordert deshalb immer ein so genanntes qualifizierendes Betriebssystem, das als Vollversion vorliegen muss. Nahezu alle früheren Windows-Versionen zurück bis XP eignen sich dafür. Im akademischen Umfeld halten auch Windows Home und sogar MacOS als Basis-Betriebssystem her. Das Upgrade kann entweder auf Windows 11 Education oder Professional durchgeführt werden. Selbst die Nutzung von Enterprise anstelle von Education deckt die Lizenz ab. Unterschiede zwischen beiden gibt es allerdings kaum.
Eine Windows-Lizenz gilt immer für einen physischen Rechner, in dem max. zwei Prozessoren enthalten sein dürfen. Erlaubt ist die lokale Nutzung durch beliebige Personen. Remote zugreifen (z.B. über RDP) darf aber nur der Hauptbenutzer des Gerätes oder andere Personen, die ebenfalls Hauptbenutzer auf einem dienstlichen PC sind. Zeitgleich hat lediglich ein Nutzer das Recht, auf dem Rechner aktiv zu sein. Dateifreigaben und die Mitnutzung eines eingerichteten Druckers können bei Bedarf bis zu 20 anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden.
Sollen auf dem lokalen System zusätzlich virtuelle Windows-Maschinen zum Einsatz kommen, sind hier höchstens vier VMs erlaubt. Das Betriebssystem auf dem physischen PC darf dann nur noch zum Verwalten der virtuellen Maschinen verwendet werden. Auch die Erstellung von Windows-to-Go-USB-Sticks gestattet unser Campusvertrag – und zwar max. zwei Sticks pro Lizenz.
Abschließend noch ein Hinweis zum Einsatz von Windows 11 auf Rechnern in öffentlichen Bereichen (PC-Pools, Bibliothekslesebereiche usw.): Besitzt die Hochschule einen Windows Education E3/E5 Plan (was für UdS und htw saar der Fall ist), in dem die Lizenzen quasi flächendeckend allen Mitarbeitern zugeordnet werden, darf Windows 11 Education, Enterprise oder Professional ebenso auf allen Rechnern installiert werden, die keinen Hauptbenutzer haben – also auch in den oben genannten öffentlichen Bereichen.
Ob der Einsatz von Windows 11 derzeit überhaupt empfohlen werden kann, besprechen wir in der nächsten HIZ-Info.
Wir machen die Nutzer von Adobe VIP-Mietlizenzen darauf aufmerksam, dass ihre Lizenzen bald das Ende ihrer regulären Laufzeit erreichen. Die Lizenzen aus dem Vertrag mit 12 Monaten Laufzeit laufen zu Weihnachten aus. Da eine einmonatige Kulanzzeit eingebaut ist, sind die aktuellen Lizenzen bis zum 25. Januar 2022 nutzbar.
Wenn bis dahin keine Verlängerung erfolgt ist, werden sie bei Adobe endgültig gelöscht und können auch nicht mehr verlängert werden. Wohl möglich ist aber jederzeit ein erneuter Einstieg und die erneute Zuweisung einer Lizenz an die bestehende Adobe-ID. Eine fehlende Verlängerung und der spätere Neueinstieg bedeutet also lediglich den Verlust von in der Adobe Cloud gespeicherten Daten, kann aber für Nutzer, die eine "Lücke" in der Nutzung hinnehmen können, finanziell durchaus interessant sein.
Auch lohnt vielleicht ein Blick auf wesentlich günstigere Konkurrenzprodukte wie die von Affinity.
Bei Bedarf einer lückenlosen Nutzung der Adobe-Lizenz sollten die Lizenzverlängerungen bis zum Jahresende über das Softwareportal [1] bestellt werden, da der Bestellvorgang bis zur
Bereitstellung der Lizenzen einige Tage in Anspruch nimmt. Beachten Sie dabei unbedingt, Lizenzverlängerungen zu bestellen und kein neues Abonnement, da dies für Adobe unterschiedliche Produkte sind, die in der Lizenzzuweisung auch unterschiedlich behandelt werden.
Wenn Sie dann noch die Auftragsbestätigung aus dem Softwareportal an software@hiz-saarland.de weiterleiten mit dem Hinweis, für welche Adobe-ID die Verlängerung bestellt wurde, sollte eine lückenlose Nutzung gesichert sein!
Link:
[1]: unisb.asknet.de/cgi-bin/program/S2681
wenden Sie sich bitte an den
IT-Service-Desk