Das Hochschul-IT-Zentrum bietet bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern eine exklusive WLAN-Versorgung an den Standorten der betreuten Hochschulen an.
Anstatt für jeden potentiellen Teilnehmer der Veranstaltung eine temporäre Gästekennung mit individuellem Nutzernamen und zugehörigem Passwort zu generieren, wird dabei der Ansatz verfolgt ein separates WLAN im jeweiligen Veranstaltungsbereich auszustrahlen, das lediglich mit einer Netzwerkkennung (SSID) und einem Kennwort/Schlüssel (PreSharedKey) versehen ist. Der Beauftragende sorgt eigenverantwortlich mit einem Schreiben oder ähnlichem dafür, dass die WLAN-Zugangsdaten (SSID und PreSharedKey) nur den Veranstaltungsteilnehmern als geschlossener Nutzergruppe zugänglich gemacht werden.
Füllen Sie den Antrag auf Veranstaltungs-WLAN aus. Wir weisen Sie darauf hin, dass mit der Unterschrift auf dem Antragsformular der beantragende Mittelbewirtschafter zugleich die sog. Störerhaftung für den Nutzungszeitraum des Veranstaltungs-WLANs übernimmt. D.h., dass im Falle mißbräuchlicher Nutzung zunächst der Beantragende in der Haftung steht, ungeachtet eines Rückgriffs auf den tatsächlichen Verursacher. Wir sind aufgrund der derzeitigen Rechtslage dazu gezwungen auf diese Übernahmeerklärung zu bestehen.
Die Beantragung eines WLAN's für Ihre Veranstaltung, müssen Sie mindestens eine Woche vor Ihrer Veranstaltung beantragen.
Zurzeit können vom HIZ Veranstaltungs-Wlan's eingerichtet werden für